Weiter in der Notbetreuung

In der 20. Schulmail des Schulministeriums NRW heißt es:

Unterricht an Förderschulen

An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht. „

Sie können ihr Kind für die Notfallbetreuung mit folgenden Formularen anmelden:

Eine Anmeldung kann auch in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern erfolgen. Bitte fragen Sie dort nach.

Die SchülerInnen in der Notbetreuung werden durch den Schülerspezialverkehr befördert und maximal im Rahmen der gewohnten Regelschulzeiten betreut.

Bei eventuellen Fragen steht die Schulverwaltung zu den gewohnten Schulöffnungszeiten zur Verfügung.