Maskenpflicht

Coronaschutzverordnung in der Neufassung vom 10.11.2020

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201109_coronabetrvo_ab_10.11.2020_lesefassung.pdf  )

Gemäß der aktualisierten Coronaschutzverordnung in NRW werden Schülerinnen und Schüler, die eigenmächtig das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verweigern, vom Schulbesuch ausgeschlossen. Dieser Ausschluss stellt keine Ordnungsmaßnahme dar, sondern ist allein der neuen Schutznorm geschuldet. Daher findet auch keine Anhörung der Eltern zu dieser Maßnahme statt.

Die neue Verordnung nennt Ausnahmen von der Maskenpflicht, die von uns natürlich auch beachtet werden. Ausnahmen gelten z.B. im Rahmen der Primarstufe, der Essenspausen  und für Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.